Rürup-Rente oder Basis-Versorgung
Als Rürup-Rente oder Basisrente wird seit 2005 die staatlich subventionierte Altersvorsorge bezeichnet. Sie entspricht in Ihren Leistungskriterien der gesetzlichen Rentenversicherung.
Grundsätzlich gilt, dass Beiträge zu Rürup-Verträgen gemeinsam mit weiteren Beiträgen zur Basisversorgung gestaffelt von 2005 als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Im Jahre 2005 waren davon 60 % steuerlich absetzbar.
Bis 2025 steigt dieser Anteil jährlich um 2 %-Punkte auf 100 % (im Jahr 2022 also 94 %). Der maximal anzusetzende Betrag liegt bei 25.639 Euro (bei Verheirateten gemeinsam veranlagten 51.278 Euro).
Beispiel:
Bei einer jährlichen Beitragszahlung von 5.000.-€, können als dieses Jahr 94% vom Bruttogehalt abgezogen werden und werden hier nicht versteuert: 94 % von 5.000.-€ entsprechen 4.700.-€.
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