Kraftfahrtversicherung
Vor jeder neuen Zulassung eines gekauften Fahrzeuges (Lkw, Pkw, Motorrad oder Anhänger) sollten Sie sich über die Leistungen und den Beitrag dieser Kfz-Versicherung informieren. Sie können vor dieser Zulassung Ihre Versicherung neu wählen und es muss nicht die bestehende Vorversicherung übernommen werden. Die bereits erfahrenen Prozente der Vorversicherung werden selbstverständlich bei der anderen Versicherungsgesellschaft übernommen.
Zu jedem Jahr können Sie bis 30.11. Ihre bestehende Kfz-Versicherung kündigen und einen neuen Anbieter wählen.
Wir erklären Ihnen zudem, wie Sie bei welchem Anbieter abgesichert sind. Denn Kfz-Versicherung ist nicht gleich Kfz-Versicherung.
Wir sind nicht nur bei der Suche einer passenden Lösung, sondern auch im Schadensfall, für Sie da!
Kontaktieren Sie uns einfach unter info@bartels-versicherungen.de
oder telefonisch unter 04441-974260