Berufsunfähikeits-Versicherung
Immer wichtiger wird die Absicherung der Arbeitskraft.
Für jeden, der nach dem 01.01.1962 geboren wurde, ist diese Berufsunfähigkeit-Absicherung aus der Gesetzlichen Rentenversicherung gestrichen worden und erhalten damit keine monatliche Rente im Falle einer Berufsunfähigkeit!
Doch gibt es bei der Wahl der Absicherung seiner Arbeitskraft viele verschiedene Möglichkeiten.
Absicherung ist nicht gleich Absicherung!
In unserem Büro wird höchster Wert auf die Überpüfung der Bedingungen gelegt, da es im Falle eines Falles zur reibungslosen Zahlung der auswählten Versicherungsleistung kommt muss! Gerade in dem Bereich der Berufsunfähigkeit muss höchste Sorgfalt gelegt werden sowohl in der Antragsaufnahme als auch im Leistungsfall. Sollte es erstmal zur Berufsunfähigkeit kommen, so kann kein Vertrag oder Antrag mehr geändert werden.
Welche Absicherung für Ihre Berufsgruppe und für Sie persönlich am besten und sinnvollsten ist, stelle ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch vor.
Info@bartels-versicherungen.de
Tel.: 04441-974260