Riester-Rente oder Zulagen-Rente
Bei der Riester-Rente gibt es staatliche Förderungen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten unter Voraussetzung einer Zahlung von 4% des Bruttoeinkommens abzüglich der Zulagen:
- 175.- € pro Person und pro Jahr für einen abgeschlossenen Vertrag.
- 300.-€ Kinderzulage für in 2008 geborene Kinder
- 185.-€ für Kinder, die vor dem Jahr 2008 geboren worden sind.
Der Mindestbeitrag –auch Sockelbeitrag genannt– für eine Riester-Rente beträgt 60.-€ und bis zu 2.100.-€ pro Jahr abzüglich der Zulagen werden vom Staat gefördert. Voraussetzung für die Zuzahlungen vom Staat ist der Abschluss dieser Versicherung und die unbeschränkte Steuerpflicht.
Ausnahmen gibt es bei Verheirateten: Hier reicht eine Person, die der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt, damit beide Partner Zulagen berechtigt sind.
Beispiel: Bruttojahresgehalt: 20.000.-€ - zwei Kinder mit Geburtsjahren 2006 und 2008:
4% vom Bruttogehalt:
- 800.-€ Jahresbeitrag in die Riester-Rente.
- Abzüglich 154.-€ staatliche Zulage
- Abzüglich 185.-€ für Kind 1, geb. 2006
- Abzüglich 300.-€ für Kind 2, geb. 2008
=> 800.-€ - 175.-€ - 185.-€ - 300.-€ = 140.-€ jährliche Zahlung oder monatlich 11,67 €
Für nur 11,67 € im Monat fließen satte 800.-€ für Ihre persönliche Altersvorsorge in den Vertrag ein!!
Weitere Informationen und Beratungen unter info@bartels-versicherungen.de / Tel.: 04441-974260