Private Renten- und Lebensversicherung
Hier legen Sie bereits versteuertes Geld in eine private Altersvorsorge an in Form einer Rentenversicherung oder einer Lebensversicherung. Die Vorteile in einer solchen Vorsorge liegen in der Möglichkeit der Kapitalauszahlung und der geringen Steuerlast der Rentenzahlungen. Die Kapitalauszahlung einer Rentenversicherung wird seit Januar 2005 zu 100% besteuert.
Beträgt die Versicherungsdauer mindestens 12 Jahre und erfolgt die Auszahlung erst nach dem 60. Lebensjahr, wird der Ertragsanteil nur zu 50% besteuert. Monatliche Rentenzahlungen werden bei einem Renteneintrittsalter von 65 Jahren seit Januar 2005 nur mit 18% (statt wie früher mit 27%) besteuert.
In Hinblick auf die Einführung der Abgeltungssteuer seit dem 01.01.2009 hat auch diese Anlagemöglichkeit an Bedeutung gewonnen.
Vor allem bei fondsgebundenen Lösungen, die entweder mit laufender Zahlung und mit einer Einmalzahlung bedient werden, entstehen seit dem 01.01.2009 steuerliche Besserstellungen. Hier kann diese Vorsorgeform nach bestimmten Voraussetzungen - mindestens 12 Jahre Laufzeit und Mindestalter 60 Jahre - hervorragend als Depot verwendet werden, da nur ein verminderter Steuersatz beim Verkauf von Fondsanteilen anfällt.
Weitere Informationen und Beratungen unter info@bartels-versicherungen.de / Tel.: 04441-974260